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Beamtenversorgung verstehen · Passau & Niederbayern

71,75 % Pension?
Nicht automatisch.

Berechne, welches Pensionsniveau du voraussichtlich erreichen kannst und welchen Einfluss Dienstjahre, Teilzeit und dein Berufseinstieg darauf haben.

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Erst verstehen. Dann einordnen.

Deine Pension wächst mit deiner Dienstzeit.

Für bayerische Landes- und Kommunalbeamte baut ein ruhegehaltfähiges Vollzeitjahr grundsätzlich 1,79375 Prozentpunkte auf. Die Grenze liegt bei 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge. Das ist nicht dein letztes Nettogehalt und keine Zusage für jede Laufbahn.

Was Dienstjahre ausmachen

Die Beispiele zeigen den erdienten Satz im Grundmodell. Mindestversorgung, Abschläge und andere Sonderregeln sind darin nicht enthalten.

Gesetzliche Grundlage: Art. 26 BayBeamtVG
10 Vollzeitjahre17,94 %
20 Vollzeitjahre35,88 %
30 Vollzeitjahre53,81 %
35 Vollzeitjahre62,78 %
40 Vollzeitjahre71,75 %

Teilzeit ist der wichtige Unterschied.

Zehn Kalenderjahre mit 50 % Beschäftigung entsprechen im Modell fünf Vollzeitjahren. Die Lebensentscheidung bleibt deine; der Check macht ihre rechnerische Wirkung sichtbar.

Teilzeitregel: Art. 24 BayBeamtVG
10 Jahre bei 100 %17,94 %
10 Jahre bei 75 %13,45 %
10 Jahre bei 50 %8,97 %

Und die Mindestversorgung?

Sie folgt eigenen Voraussetzungen und Berechnungsregeln. Deshalb wird hier ein niedriger erdienter Satz nicht automatisch auf 35 % angehoben. Fünf Dienstjahre sind keine pauschale Zusage von 35 % deines letzten individuellen Gehalts.

Anspruchsvoraussetzungen nachlesen

Später Einstieg heißt nicht: alles verloren.

Vorgeschriebene Ausbildungszeiten und bestimmte Vordienstzeiten können anerkannt werden. Ob und in welchem Umfang, muss individuell geklärt werden. Der Rechner zählt unbestätigte Zeiten nicht einfach hinzu.

Ausbildungszeiten: Art. 20 BayBeamtVG

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Aktuell mit Berechnungsgrundlagen für den bayerischen Regelfall. Für andere Dienstherren und Sonderfälle nur allgemeine Orientierung.

Grundlagen geprüft: 18.09.2026
Modell 2026-09-18.2

Der interaktive Rechner wird geladen.

Häufige Fragen

Beamtenpension, verständlich erklärt.

Wie hoch ist die maximale Beamtenpension?

Im bayerischen Regelfall beträgt der Höchstruhegehaltssatz 71,75 %. Er bezieht sich auf die ruhegehaltfähigen Bezüge, nicht pauschal auf das letzte Nettogehalt.

Wann erreicht man 71,75 % Pension?

Im Grundmodell nach 40 ruhegehaltfähigen Vollzeitjahren. Nicht jedes Kalenderjahr zählt vollständig. Individuelle Besonderheiten können das tatsächliche Ruhegehalt verändern.

Wie viele Dienstjahre braucht man für die volle Pension?

Entscheidend sind anerkannte ruhegehaltfähige Zeiten. 40 Kalenderjahre mit Teilzeit ergeben deshalb nicht automatisch 40 Vollzeitjahre.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Beamtenpension aus?

Die Dienstzeit zählt grundsätzlich im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit: Zehn Jahre mit 50 % entsprechen im vereinfachten Modell fünf Vollzeitjahren.

Zählt das Studium für die Beamtenpension?

Vorgeschriebene Ausbildungs- und bestimmte Vordienstzeiten können berücksichtigt werden. Eine Anerkennung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Unbestätigte Zeiten werden hier nicht addiert.

Wie hoch ist die Mindestversorgung für Beamte?

In Bayern bestehen gesonderte Mindestversorgungsregeln. Die amtsabhängige und die amtsunabhängige Mindestversorgung sowie Anspruchsvoraussetzungen und Anrechnungen sind individuell zu prüfen. Fünf Jahre Dienstzeit bedeuten nicht automatisch einen Anspruch auf 35 % des letzten individuellen Gehalts.

Wie wird die Pension eines Lehrers berechnet?

Für verbeamtete Lehrkräfte des Freistaats Bayern gelten im Grundsatz dieselben Aufbau- und Teilzeitregeln. Anerkannte Zeiten, ruhegehaltfähige Bezüge und der tatsächliche Ruhestand sind entscheidend. Angestellte Lehrkräfte fallen nicht unter diesen Rechner.

Was passiert bei später Verbeamtung?

Ein späterer Beginn lässt bis zum geplanten Ruhestand weniger Kalenderjahre. Ausbildungs- und Vordienstzeiten sind aber nicht pauschal verloren: Ihre Anerkennung muss geprüft werden.

Kann ich meine Beamtenpension selbst berechnen?

Dieser Check zeigt den modellierten erdienten Ruhegehaltssatz vor besonderen Regelungen. Eine verbindliche Versorgungsauskunft ersetzt er nicht. Für andere Dienstherren als den hinterlegten bayerischen Regelfall gibt es nur allgemeine Orientierung.

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Was bedeuten die Zahlen für dich?

Wir besprechen deine Fragen in Passau und Niederbayern, bei dir vor Ort oder deutschlandweit digital. Grundlage ist deine Situation, nicht eine automatische Produktempfehlung.

Deine Rechnerangaben werden nicht automatisch mitgesendet. Du kannst dein PDF herunterladen und selbst per E-Mail oder WhatsApp teilen.

Weitere Themen: Dienstunfähigkeit im Lehramt · Altersvorsorge vergleichen · Wissen & Tools

Quellen, Modell und Grenzen

Unverbindliche Modellrechnung auf Grundlage Ihrer Angaben. Die tatsächliche Versorgung kann insbesondere durch anrechenbare Dienstzeiten, Besoldung, Dienstherrn, gesetzliche Änderungen und individuelle Besonderheiten abweichen.

Monatsgenaues Modell: Beginn inklusive, Ruhestand ab dem angegebenen Monat, Phasenende inklusive. Vollzeitäquivalente werden auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die amtliche Berechnung erfolgt dagegen taggenau. Keine Prüfung von Ruhestandsalter, Anspruch, Mindestversorgung, Abschlägen, Zuschlägen, Steuern oder Anrechnungen anderer Leistungen.

Redaktion: Stefan Schulz und Team. Grundlagenstand 18.09.2026. Gesetzesfassungen mit Gültigkeit ab 01.01.2026. Keine amtliche Versorgungsauskunft.